Widerrufsrecht

Seit dem 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.

Die Widerrufsbelehrung ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei bestimmten Verbraucherverträgen.

Das neue Widerrufsrecht wirkt sich auch auf Verträge über Dienstleistungen von Immobilienmaklern aus.

Verbraucher verfügen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (Online-Handel) über ein Widerrufsrecht nach §§ 312g und 355 BGB, über das Unternehmer ihre Privatkunden bzw. Verbraucher informieren müssen (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).

Daher muss ich meine Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehren.

Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“, z. B. im Internet, per Telefon , E-Mail, Brief oder Fax geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und innerhalb von 14 Tagen widerrufbar.

Die Informationspflicht erstreckt sich insbesondere auf :

–  die Fristen, die  Bedingungen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie

–    die Kosten, die Verbraucher im Widerrufsfall für die Rücksendung der Waren zu tragen haben.

Bei weiteren Fragen zum Widerrufsrecht stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.