Energieausweis

Seit dem 01.05.2014 ist die Energieeinsparverordnung ( EnEV 2014 ) in Kraft. Energieausweise die vor dem 01.10.2007 erstellt wurden sind seither unwirksam.

Gemäß der (EnEV) ist der Energieausweis Pflicht. Es werden Angaben zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden gemacht.

Des Weiteren sind die Energiekennwerte des Gebäudes vermerkt und bei den neuen Ausweisen zusätzlich die entsprechende Energieeffizienzklasse.

Es gibt 2 Arten vom Energieausweis – der Energieverbrauchsausweis und der Energiebedarfsausweis.

Hier wird der Energieverbrauch angegeben, der wesentliche Energieträger des Gebäudes, sowie das Baujahr der Heizanlage und des Gebäudes und Modernisierungsempfehlungen.

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt und dauerhaft genutzt werden soll, benötigt einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Mit dem Energieausweis sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte des Gebäudes informiert werden. Der Energieausweis muss bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Solange Sie Ihr Wohneigentum nicht neu vermieten oder selbst nutzen , benötigen Sie keinen Energieausweis.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden in der EnEV beschrieben.

Schon in der Verkaufs- und Vermietungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden.

Bei Fragen zum Energieausweis kontaktieren Sie mich bitte.